AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmensberatung und Trainings (Online- und Präsenzangebote)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge und sonstigen Leistungen des Einzelunternehmens KaimConsult, Reinhold Kaim, Reichelsburgweg 2, 97239 Aub) (nachstehend Veranstalter) gegenüber ihren Auftraggebern. Abweichenden Geschäftsbedingungen der Auftraggeber wird hiermit widersprochen. Solche abweichenden Bedingungen erkennt Veranstalterin nur an, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.

I. Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Allgemeines

(1) Durch den Vertragsabschluss bestätigt der Auftraggeber, dass er die von dem Veranstalter zu erbringenden Dienstleistungen bzw. die von dem Veranstalter erstellten Unterlagen für seine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit beauftragt bzw. erwirbt.

(2) Der Veranstalter wird als selbstständiger Unternehmer für den Auftraggeber tätig.

(3) Der Veranstalter bedient sich zur Vertragserfüllung ggf. selbstständiger Consultants. Diese werden ebenfalls als selbstständige Unternehmer unter Verwendung einer eigenen Firma und eigenem werblichen Auftritt tätig. Der Veranstalter kann sich zur Vertragserfüllung auch eigener Arbeitnehmer oder Mitarbeiter bedienen.

(4) Nebenabreden sollen schriftlich vereinbart werden; individuelle Abreden haben stets Vorrang.

(5) Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Veranstalter und dem Auftraggeber unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(6) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Hanau/Hessen. Der Veranstalter ist darüber hinaus berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

§ 2 Leistungen des Veranstalters

(1) Der Veranstalter erbringt für den Auftraggeber aufgrund gesonderter Vereinbarung Unternehmensberatungsleistungen im Bereich des Aufbaus und Betriebs von Managementsystemen (z.B. im Bereich Qualitätsmanagement, Umweltmanagement und Management für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit) sowie – gesondert oder zum Teil darauf aufbauend – Seminar- und Coaching-Leistungen.

(2) Die AGB bestehen aus den Allgemeinen Bestimmungen (I.) sowie den Besonderen Bestimmungen für die Unternehmensberatung (II.) und für Trainings- oder Coaching Veranstaltungen (III.), die Punkte (II.) und (III.) jeweils unterschieden in Präsenz- sowie Onlineleistungen.

(3) Soweit Zusatzleistungen durch Dritte ausgeführt werden und der Veranstalter hierfür ausdrücklich nicht als Vertragspartner, sondern lediglich als Vermittler auftritt, besteht die Leistungsbeziehung allein zu dem Dritten. Eine Haftung seitens des Veranstalters ist insoweit ausgeschlossen. Maßgebend ist die jeweilige Vereinbarung.

§ 3 Umsatzsteuer und Zahlung

(1) Die vereinbarten Honorare bzw. Preise verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, netto zuzüglich Umsatzsteuer.

(2) Der Veranstalter stellt dem Auftraggeber stets eine Rechnung aus.

(3) Zahlungsverpflichtungen der Auftraggeber sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Schecks werden lediglich erfüllungshalber angenommen. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungstermine steht dem Veranstalter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu. Das Recht des Veranstalters zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

(4) Der Veranstalter ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden des Auftraggebers anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist der Veranstalter berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.

(5) Bei andauernden Vertragsbeziehungen wie z.B. umfangreichen Beratungsaufträgen ist der Veranstalter berechtigt, den Aufwand in regelmäßigen Abständen (bspw. monatlich) in Abrechnung zu bringen.

(6) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur zu, wenn die Gegenansprüche vom Veranstalter anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 4 Haftung / Haftungsbeschränkung

(1) Der Veranstalter haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet der Veranstalter unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Er haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet der Veranstalter nicht.

(3) Die Haftungsbeschränkungen des vorstehenden Absatzes gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

§ 5 Datenschutz allgemein

(1) Dem Auftraggeber ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten vom Veranstalter auf Datenträgern gespeichert werden. Der Auftraggeber stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden vom Veranstalter selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG).

(2) Persönliche Informationen können bei vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Auftraggebers auch dazu verwendet werden, um über Produkte, Marketingmaßnahmen und sonstige Dienstleistungen zu informieren.

(3) Dem Auftraggeber steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Veranstalter ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Auftraggebers verpflichtet. Bei laufenden Vertragsbeziehungen erfolgt die Löschung nach deren Ende.

§ 6 Datenschutz bei Online-Leistungen

(1) Mit Zustandekommen des Vertrags zu einem Online-Angebot erklärt sich der Auftraggeber mit der Nutzung der Plattform „Zoom“ und den Datenschutzhinweisen Zoom-Nutzung einverstanden. „Zoom“ ist ein Service der Zoom Video Communications, Inc., die ihren Sitz in den USA hat. Zur Nutzung des „virtuellen Beratungs- oder Seminarraums“ benötigt der Auftraggeber eine ausreichend schnelle Internetverbindung und einen technisch entsprechend ausgestatteten Computer. Für die technischen Voraussetzungen und einen Schutz gegen Schadsoftware oder sonstigen Gefährdungen ist der Auftraggeber selbst verantwortlich.

II. Besondere Bestimmungen Unternehmensberatung

§ 7 Beauftragung, Feststellung der Auftragsbeendigung bei Präsenz-Beratung

(1) Bei der Unternehmensberatung legen der Auftraggeber und der Veranstalter die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise, die Art der Arbeitsergebnisse sowie die Vergütung schriftlich fest. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise und der Art der Arbeitsergebnisse bedürfen ebenfalls einer schriftlichen Vereinbarung.

(2) Die Unternehmensberatung durch den Veranstalter ist erbracht, wenn die erforderlichen Analysen, die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen und die Empfehlungen erarbeitet und gegenüber dem Auftraggeber erläutert worden sind. Unerheblich ist, ob oder wann der Auftraggeber die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umsetzt.

§ 8 Beauftragung, Feststellung der Auftragsbeendigung bei Online-Beratung

(1) Bei der Online-Unternehmensberatung selektiert der Auftraggeber auf der Buchungsseite des Veranstalters eine fertig geschnürtes Leistungspakete. Die Inhalte, Umfänge und die Vorgehensweise sind im Angebot der Buchungsseite beschrieben. Nach der Auswahl eines passenden Termins erfolgt die Buchung durch den Auftraggeber. Der Veranstalter prüft den Termin und bestätigt diesen. Danach erhält der Auftraggeber eine Bestätigung per E-Mail und bezahlt den Online-Beratungstermin.

Erfolgt die Anbahnung der Online-Unternehmensberatung mittels Anfrage über das Kontaktformular oder telefonisch bzw. per E-Mail, legen der Auftraggeber und der Veranstalter die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise, den zeitlichen Umfang und die Art der Arbeitsergebnisse sowie die Vergütung, wie im Falle einer Präsenz-Beratung, schriftlich fest.

(2) Die Online-Unternehmensberatung durch den Veranstalter ist erbracht, wenn die vereinbarten Themen im festgelegten Zeitumfang bearbeitet worden sind. Unerheblich ist, ob oder wann der Auftraggeber die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umsetzt.

§ 9 Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeit des Veranstalters zu unterstützen. Insbesondere schafft der Auftraggeber unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur Leistungserbringung erforderlich sind. Soweit dem Veranstalter die geforderten angemessenen Voraussetzungen vorenthalten werden, hat der Auftraggeber die entstehenden Wartezeiten, die dokumentiert werden, gesondert zu vergüten.

§ 10 Pflichten des Veranstalters

Der Veranstalter ist verpflichtet, die Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und auf Wunsch von den Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben zu lassen.

§ 11 Schutz der Arbeitsergebnisse

Die vom Veranstalter angefertigten Berichte, Vorlagen, Pläne, Entwürfe, Aufstellungen und Berechnungen dürfen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden. Jede vertragsfremde Verwendung dieser Leistungen, insbesondere ihre Publikation, bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch den Veranstalter. Dies gilt auch dann, wenn die erbrachte Leistung nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts, sein sollte.

III. Besondere Bestimmungen Training und Coaching

§ 12 Beauftragung von Trainings- oder Coachingveranstaltungen als Präsenzveranstaltung

(1) Wenn ein Auftraggeber ein Training bei dem Veranstalter beauftragen möchte, übersendet der Veranstalter dem Auftraggeber ein Angebot zur Teilnahme / Durchführung der gewünschten Trainings- oder Coachingveranstaltung, welches der Auftraggeber innerhalb von 2 Wochen in Textform annehmen kann. Mit dieser Bestätigung des Auftraggebers ist die Anmeldung für beide Teile verbindlich und der Auftraggeber erhält anschließend die Rechnung.

(2) Soweit der Veranstalter bei der Durchführung der Trainings- oder Coachingveranstaltungen Dritte als Trainer einsetzt, handeln diese während ihrer Tätigkeit ausschließlich im Auftrag und im Namen des Veranstalters, es sei denn der Veranstalter tritt ausdrücklich nur als Vermittler dieser Dienstleistung auf. In letzterem Fall besteht die vertragliche Beziehung zu dem Dritten. Die Haftung des Veranstalters ist insoweit ausgeschlossen. Maßgebend hierfür ist die konkrete Vereinbarung.

§ 13 Preise für Präsenz-Trainings- und Seminarveranstaltungen

Für die Teilnahme an Trainings- oder Coaching Veranstaltungen gelten die individuell im Auftrag vereinbarten Preise.

§ 14 Durchführung von Präsenz Trainings- und Seminarveranstaltungen, Absage und Ausfall

(1) Der Veranstaltungsort ist im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung angegeben.

(2) Der Veranstalter behält sich vor, auch bestätigte Veranstaltungen aus organisatorischen oder sonstigen wichtigen Gründen (z.B. bei zu geringer Teilnehmerzahl) bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn abzusagen. Der Veranstalter wird sich jedoch in diesem Fall bemühen, Alternativen anzubieten. Bei einer Absage oder einem Ausfall der Veranstaltung, z.B. bedingt durch höhere Gewalt, wird der Veranstalter die Teilnehmer unverzüglich informieren und bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstatten; weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt die Mindestteilnehmerzahl von 5 Teilnehmern.

(3) Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auftrag bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei zu stornieren. Erfolgt eine Stornierung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, hat der Auftraggeber 50 % der vereinbarten Vergütung an den Veranstalter zu zahlen. Erfolgt die Stornierung weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, hat der Auftraggeber die komplette vereinbarte Vergütung an den Veranstalter zu zahlen. Zusätzlich hat der Auftraggeber dem Veranstalter die durch die bestätigte Buchung bereits entstandenen Kosten (Unterbringungs-, Reise- / Folgekosten) zu zahlen.

§ 15 Preise und Vertragsschluss von Trainings als Online-Veranstaltung

(1) Die Darstellung der Online-Seminarangebote auf der Buchungsseite des Veranstalters stellt kein Angebot im rechtlichen Sinn, sondern lediglich eine Einladung an den Interessenten dar, das Online-Seminar zu buchen und dem Veranstalter damit selbst ein Vertragsangebot zu unterbreiten.

(2) Der Teilnehmer kann aus den auf der Website des Veranstalters angebotenen Online-Seminaren auswählen und das Online-seminar wie folgt buchen:

über den Button „Jetzt Anmelden“ seine Daten eingeben und sich für das von ihm gewählte Online-Seminar anmelden. Der Teilnehmer gibt nach Eingabe der notwendigen Daten über den Button „zahlungspflichtig anmelden“ ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrags über das gewählte Online-Seminar ab.

(3) Die Höhe der Teilnahmegebühr, die vereinbart wird, ergibt sich aus der jeweiligen Seminarbeschreibung des entsprechenden Online-Seminars auf der Buchungsseite des Veranstalters.

(4) Die Teilnahmegebühr ist sofort zur Zahlung fällig. Eine Buchung kommt erst nach Zahlungseingang zustande.

(5) Die Veranstalter schuldet dem Teilnehmer den Zugang zum Online-Seminar und die Behandlung der beschriebenen Seminarinhalte Inhalte. Ein bestimmter Schulungs- oder Lernerfolg wird vom Veranstalter nicht geschuldet.

§ 16 Durchführung von Online-Trainings- und Seminarveranstaltungen, Absage und Ausfall

(1) Der Teilnehmer erhält durch den Veranstalter für die vereinbarte Seminardauer die Zugangsberechtigung, den Inhalt des Online-Seminars auf digitalen Medien wahrzunehmen und innerhalb des Nutzungszeitraums zu verwenden.

(2) Zur Wahrnehmung der Inhalte sind folgende technischen Voraussetzungen durch den Teilnehmer zu erfüllen: Es ist notwendig über eine ausreichend schnelle und stabile Internetverbindung sowie über Mikrofon und Lautsprecher (am besten ein Headset) und eine Webcam zu verfügen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung und garantiert nicht dafür, dass das Online-Seminar innerhalb der konkreten Hard- und Softwareumgebung des vom Teilnehmer verwendeten digitalen Mediums (PC, Notebook, Tablet) ordnungsgemäß durchzuführen ist.

(3) Dem Teilnehmer ist es untersagt, seinen Benutzernamen und das Passwort für den Zugang zum Online-Seminar an Dritte weiterzugeben und die Kenntnisnahme von Dritten zu dulden und/oder zu ermöglichen.

(4) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung oder von wesentlicher Vertragsverletzungen durch den Teilnehmer den Zugang zum Online-Seminar so lange zu sperren, bis eine Verdachtsausräumung durch den Teilnehmer erfolgt, und gegebenenfalls bei schwerwiegenden Verstößen auch das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.

(5) Dem Teilnehmer ist es gestattet, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten und sich vom gebuchten Online-Seminar abzumelden. Abmeldungen bis 8 Wochen vor Beginn des Online-Seminars sind kostenfrei möglich. Erfolgt die Abmeldung weniger als 8 Wochen vor Beginn des Online-Seminars, werden folgende Gebühren fällig:

  • Abmeldung 8-2 Wochen vor Beginn: 50 % der Teilnahmegebühren.
  • Abmeldung 2 Wochen vor Beginn: 80 % der Teilnahmegebühren.

Der Teilnehmer hat die Möglichkeit nachzuweisen, dass dem Veranstalter im Einzelfall ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 17 Absage von Online-Seminaren durch den Veranstalter

(1) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einen Online-Kurs aus wichtigem Grund jederzeit abzusagen oder zu beenden. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise bei technischen Problemen vor, die im Vorfeld oder während der Veranstaltung nicht mehr zu beheben sind. Weitere Gründe wären ein Angriff auf das Online-Seminar-System durch einen außenstehenden Dritten (sog. Hacker-Angriff) oder sonstige höhere Gewalt.

(2) Der Veranstalter wird die Teilnehmer so schnell wie möglich informieren und den Teilnehmer den Zugang zu einem alternativen Online-Seminar anbieten. Ist ein solches nicht verfügbar oder lehnt der Teilnehmer die Teilnahme an diesem ab, erstattet der Veranstalter die geleistete Teilnahmegebühren in vollständiger Höhe. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers bestehen nicht.

§ 18 Urheberrechte an Schulungsunterlagen

(1) Alle Urheberrechte und sonstigen Schutzrechte hinsichtlich der Schulungsunterlagen, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung, verbleiben bei dem Veranstalter. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch den Veranstalter darf kein Nutzer die Schulungsunterlagen, ganz oder teilweise, in irgendeiner Form, auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduzieren, vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben.