BAFA-Beratung

BAFA-Beratung

BAFA-Beratung zur Förderung unternehmerischen Know-hows

Neben anderen Förderprogrammen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gibt es für kleine- und mittelständische Unternehmen (KMU) die Möglichkeit einen Beratungszuschuss zur „Förderung unternehmerischen Know-hows“ zu erhalten. In diesem Förderprogramm der BAFA-Beratung sind die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung“, „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ zusammengefasst.

Dieses Förderprogramm richtet sich speziell an die folgenden Zielgruppen:

  • Jungunternehmen
    (Junge Unternehmen, die noch nicht länger als zwei Jahre am Markt sind)
  • Bestandsunternehmen
    (Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung)
  • Unternehmen in Schwierigkeiten
    (Unternehmen, unabhängig vom Unternehmensalter, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden).

Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens:

*Fördersatz: Neue Bundesländer 80% (ohne Berlin und ohne Region Leipzig), Region Lüneburg 60%, andernorts 50%, Unternehmen in Schwierigkeiten unabhängig von Alter und Standort 90%. Die Voraussetzung ist, dass die Unternehmen der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen. Die Beratung muss durch einen vom BAFA anerkannten Berater erfolgen.

So erkennen Sie anerkannte BAFA-Berater

Ein BAFA-Berater ist ein vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zugelassener Unternehmensberater, der im entsprechenden Beratungsprogramm tätig sein darf. Leider gibt keine unabhängige BAFA-Berater-Datenbank. Im Prinzip bleibt zur Beratersuche nur die Internetrecherche. Ein gelisteter BAFA-Berater muss über eine Zulassungsnummer verfügen.

Meine BAFA-Beraternummer lautet: #166588.

Für eine Registrierung müssen Berater/Beraterinnen oder Beratungsunternehmen die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Selbstständige Tätigkeit am Markt.
  • Der überwiegenden Geschäftszweck (mehr als 50 % des Gesamtumsatzes) muss auf die entgeltliche Unternehmensberatung ausgerichtet sein.
  • Die erforderliche Befähigung. Ich kann Ihnen eine Beratung im Bereich QM, UM und SGA anbieten.
  • Die notwendige Zuverlässigkeit.
  • Ein geeignetes Instrument der Qualitätssicherung.
  • Die ordnungsgemäße Geschäftsführung, um insbesondere eine richtlinienkonforme Durchführung der Beratung zu gewährleisten.

Ein Beispiel für die Richtlinien der BAFA-Beratung ist der Beratungsbericht, der den Abschluss einer jeden Beratungsleistung bilden muss. Der Beratungsbericht hat eine vom BAFA vorgegebene Struktur und enthält eine Analyse und Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der Maßnahmen in die betriebliche Praxis.

Hinweis: Damit eine Beratung durch das BAFA förderfähig ist, muss diese nicht zwingend vor Ort erfolgen. Deshalb kann ich Ihnen meine Unterstützung, auch im Online-Format anbieten.

Informationen zu Fördermöglichkeiten einer BAFA-Beratung

Einige wichtige Informationen des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zum Förderprogramm mit dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“ habe ich für Sie zusammengestellt: